Freitag | 19. April 2024
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Neuwahl des Verbandsausschusses

Neuwahl des Verbandsausschusses gem. §§ 12 und 15 der Verbandssatzung für die Amtszeit v. 01.04.2021 bis 31.03.2026

(Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt der Amtsantritt der neu zu wählenden Ausschussmitglieder mit der konstituierenden Ausschusssitzung).

 

Zusammensetzung und Wahl des Ausschusses

 

Der Ausschuss besteht aus 10 Mitgliedern, die ehrenamtlich tätig sind. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter. Die Stellvertretung ist persönlich und bei der Wahl festzulegen. Die Verbandsmitglieder wählen den Ausschuss. Wählbar ist jedes geschäftsfähige dingliche Verbandsmitglied des Wahlbezirks. Wählbar ist, wer das 65. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht vollendet hat. Ausschussmitglieder können nicht gleichzeitig Vorstandsmitglieder sein.

 

Die Wahl des Verbandsausschusses findet entsprechend der Satzung gemäß den darin aufgeführten 10 Wahlbezirken statt. In jedem Wahlbezirk wird 1 Ausschussmitglied und ein Stellvertreter gewählt.
Die Wahltermine werden wie nachfolgend durchgeführt:

 

Wahlbezirk 1 (Bereich: Munderloh, Schmede, Hatten, Dingstede)
Gemarkung Hatten:
Flur 17 teilw., 18, 19, 21, 22, 31, 32, 33, 34, 35, 37 teilw., 38, 39 teilw., 41 teilw., 46, 47, 48, 49, 50

14.09.2021, 9.00 Uhr
Sielwärtergehöft Holle, Hollersiel 3 in Holle

 

Wahlbezirk 2 (Bereich: Sandhatten, Hatten, Hatterwüsting)
Gemarkung Hatten:
Flur 8 teilw., 11 teilw., 12 teilw., 20, 24 teilw., 25, 26, 28, 51

14.09.2021, 10.00 Uhr
Sielwärtergehöft Holle, Hollersiel 3 in Holle

 

Wahlbezirk 3 (Bereich: Streekerm., Sandkrug, Hatterw., Sandtange)
Gemarkung Hatten:
Flur 1 teilw., 2, 3, 4, 5 teilw., 6 teilw., 29

14.09.2021, 11.00 Uhr
Sielwärtergehöft Holle, Hollersiel 3 in Holle

 

Wahlbezirk 4 (Bereich: Hemmelsberg, Altmoorhausen, Hurrel)
Gemarkung Hude:
Flur 6, 8, 9, 10, 11, 12, 33, 60, 61, 68, 69

14.09.2021, 12.00 Uhr
Sielwärtergehöft Holle, Hollersiel 3 in Holle

 

Wahlbezirk 5 (Bereich: Osternburg, Krusenbusch, Tweelbäke)
Gemarkung Osternburg:
Flur 3 teilw., 11 teilw., 12 teilw., 13, 18, 19, 20 teilw., 21
Gemarkung Hatten:
Flur 42 teilw., 43, 44, 45
Gemarkung Hude:
Flur 56, 57, 59, 67

14.09.2021, 14.00 Uhr
Sielwärtergehöft Holle, Hollersiel 3 in Holle

 

Wahlbezirk 6 (Bereich: Blankenburg-Neuenwege)
Gemarkung Osternburg:
Flur 22, 23, 24, 25, 26
Gemarkung Hude:
Flur 64, 70, 75

15.09.2021, 9.00 Uhr
Sielwärtergehöft Holle, Hollersiel 3 in Holle

 

Wahlbezirk 7 (Bereich: Holle-Neuenwege, Wüsting)
Gemarkung Hude:
Flur 44, 45, 65, 66, 71, 72, 74

15.09.2021, 10.00 Uhr
Sielwärtergehöft Holle, Hollersiel 3 in Holle

 

Wahlbezirk 8 (Bereich: Oberhausen, Grummersort)
Gemarkung Hude:
Flur 47, 48, 49, 73

15.09.2021, 11.00 Uhr
Sielwärtergehöft Holle, Hollersiel 3 in Holle

 

Wahlbezirk 9 (Bereich: Holle)
Gemarkung Hude:
Flur 52, 53, 54, 55

15.09.2021, 12.00 Uhr
Sielwärtergehöft Holle, Hollersiel 3 in Holle

Gemarkung Hude:
Flur 1, 2, 3, 4, 5, 13 teilw., 14 teilw., 15 teilw., 29 teilw.

15.09.2021, 14.00 Uhr
Sielwärtergehöft Holle, Hollersiel 3 in Holle

 

Graphisch sind die Wahlbezirke auf der Wahlbezirkskarte i.M. 1:50.000 mit den jeweiligen Nummern der Wahlbezirke festgelegt und farblich gekennzeichnet.
Die Wahlbezirkskarte und die Satzung des Unterhaltungsverbandes Wüsting werden in der Geschäftsstelle des Unterhaltungsverbandes in Huntlosen, Sannumer Str. 4, 26197 Großenkneten, aufbewahrt und können von den dinglichen Mitgliedern hier während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Die Wahlbezirkskarte hat bei den jeweiligen Wahlen vorzuliegen.

 

Jedes Verbandsmitglied, das Beiträge an den Verband zu leisten hat, hat das Recht, selbst oder durch einen Vertreter mitzustimmen. Ein Mitglied kann höchstens zwei weitere Mitglieder vertreten, dabei jedoch niemals mehr als 10 % der Wahlbezirksfläche. Der Vertreter hat eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

 

Das Stimmrecht bestimmt sich nach dem Verhältnis, in dem die Verbandsmitglieder mit beitragspflichtigen Flächen im Wahlbezirk beteiligt sind. Ist ein Beitragsbuch aufgestellt, so sind die darin verzeichneten beitragspflichtigen Flächen maßgebend. Um das Grundeigentum streitende Personen, Miteigentümer von Grundstücken und Eigentümer zur gesamten Hand können nur einheitlich stimmen; die an der Wahl Teilnehmenden haben die Stimmen aller.

 

Haverkamp, Verbandsvorsteher


 
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