Freitag | 29. März 2024
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Beiträge

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben werden von den Eigentümern der im Verbandsgebiet liegenden Grundstücke Beiträge erhoben.

 

Mit der Eintragung im Grundbuch sind Sie gesetzliches Mitglied bei einem Unterhaltungsverband und somit als Eigentümer zahlungspflichtig. Mieter, Pächter o. ä. erhalten grundsätzlich keinen Beitragsbescheid.

 

Als Beitragsmaßstab gilt ausschließlich die Flächengröße unabhängig von Lage, Zustand oder Ertragswert des Grundstückes. Die Beitragslast verteilt sich auf die Mitglieder im Verhältnis der Flächeninhalte der zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke.

 

Der Unterhaltungsverband Wüsting hebt einen Mindestbeitrag von 25,00 €. Es handelt sich um Jahresbeiträge. Eine zeitliche Aufteilung der Jahresbeiträge ist nicht vorgesehen.

 

Seit dem Jahre 2008 werden zusätzlich Erschwernisbeiträge für versiegelte Flächen nach Maßgabe des Niedersächsisches Wassergesetz gehoben.

 

niedersaechsisches-wassergesetz-64-abs1 

 

Jedes Flurstück wird vom Katasteramt (z. Bsp. durch Luftbildaufnahmen) mit Nutzungsarten versehen. Nach der Anlage 5 des NWG werden die Nutzungsarten Versiegelungsgraden und damit den verbundenen Beitragsbemessungen (einfacher Hektarsatz, zweifacher Hektarsatz, etc.) zugeordnet.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte einem informationsschreiben-erschwernisbeitraege-uhv zu den Erschwernisbeiträgen sowie der Satzung des Unterhaltungsverband Wüsting.

 

Ein Rechenbeispiel für die Berechnung der Beiträge finden Sie hier:

 

Rechenbeispiele

 

Sollte die im Liegenschaftsbuch für eine Nutzungsart aufgeführte Fläche nicht der tatsächlichen Nutzung und Flächengröße entsprechen, bitten wir Sie, sich für eine Änderung mit dem zuständigen Katasteramt in Verbindung zu setzen. Der Unterhaltungsverband Wüsting kann eine Änderung der Katasterdaten nicht vornehmen.

 

Haben Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt?

Leider vergessen manche Beitragszahler den Beitrag pünktlich zu bezahlen, was ein Erinnerungsschreiben, usw. zur Folge hat. Die damit verbundenen Kosten können Sie sich sparen! Erteilen Sie uns unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer eine Einzugsermächtigung:
E-Mail an Bitte aktivieren Sie Java-Script um die Adresse zu sehen! oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Homepage.

 

Download SEPA-Einzugsermächtigung

 

 

Informationen zum SEPA-Lastschriftverfahren

Wir passen den Zahlungsverkehr an den neuen europäischen Standard SEPA an. Fällige Zahlungen überweisen Sie bitte zukünftig auf folgende Bankverbindung:

 

  • IBAN: DE 67 28050100 0000 402172
  • BIC: BRLADE21LZO

 

Erteilte Einzugsermächtigungen wandeln wir für Sie in ein SEPA-Lastschriftmandat um. Die Umstellung erfolgt durch uns. Für Sie ändert sich nichts dabei. Die gespeicherten Kontodaten, Ihre Mandatsreferenz- bzw. Mitgliedsnummer sowie unsere Gläubiger-Identifikationsnummer entnehmen Sie dem Beitragsbescheid. Im Rahmen des SEPA-Lastschrifteinzuges werden unsere Gläubiger Identifikationsnummer und ihre Mandatsreferenznummer als verpflichtende Kennzeichnung mit ausgewiesen und ermöglichen Ihnen somit die eindeutige Zuordnung der Lastschrift.

 

Hinweise:
Eigentümerwechsel werden dem Unterhaltungsverband nach erfolgter Grundbuchumschreibung durch das Grundbuchamt mitgeteilt. Namens, Adress- oder Kontoänderungen müssen Sie uns mitteilen.

 

Die Mitglieds-Nummer ist identisch mit der Grundbuchblattnummer. Ist Ihr Grundbesitz auf verschiedenen Grundbuchblättern eingetragen, werden diese grundsätzlich auch getrennt veranlagt und berechnet. Wir müssen zunächst davon ausgehen, dass die getrennte Veranlagung gewollt ist bzw. es sich bei den Eigentümern nicht um die gleiche Personen handelt. Wir können auf Ihren Antrag hin die Grundbuchblätter zu einem Bescheid zusammenfassen, wenn die Eigentumsverhältnisse identisch sind.

 

Häufig gestellte Fragen:

 

Wieso bin ich eigentlich Mitglied beim Unterhaltungsverband Wüsting?
Weil Sie Eigentümer eines Grundstückes in unserem Verbandsgebiet sind. Gemäß Wasserverbandsgesetz § 4 bzw. niedersaechsisches-wassergesetz-64-abs1 sind Sie somit dingliches Mitglied.

 

Wofür zahle ich den Beitrag?
Der Unterhaltungsverband ist für die Unterhaltung der Gewässer II. und III. Ordnung zuständig. Ziele sind der ungehinderte Wasserabfluss für die Oberflächenentwässerung, der Hochwasserschutz sowie die Landschafts- und Gewässerpflege unter Berücksichtigung der aus der EG-Wasserrahmenrichtlinie resultierenden Anforderungen. Die Erfüllung dieser Aufgaben ist mit Kosten verbunden. Diese Kosten (Fahrzeuge, Geräte und Personal für die Gewässerunterhaltung, Instandhaltung von Bauwerken, Betrieb der Schöpfwerke, usw.) werden als öffentliche Last auf die Eigentümer der im Verbandsgebiet liegenden Grundstücke verteilt.


Was muss ich tun, wenn ich Grundbesitz verkauft habe?
Der Unterhaltungsverband Wüsting erhält über die Katasterverwaltung vom Grundbuchamt Mitteilungen über Eigentümerwechsel bzw. Flächenveränderungen.
Für die Beitragshebung ist der 31.12. des Vorjahres maßgeblich, d. h. wer dann im Grundbuch steht ist zahlungspflichtig für den Jahresbeitrag. Abweichende Regelungen können natürlich zwischen Käufer und Verkäufer getroffen werden, befreien aber nicht von der Zahlungspflicht.

 

Was sind Erschwernisse?
Ein Erschwernisbeitrag ist vom Mitglied zusätzlich zum normalen Flächenmaßstab dann zu zahlen, wenn Besonderheiten des Grundstücks zu einem verstärkten oder erhöhten Wasserabfluss führen. Dies ist insbesondere bei versiegelten Grundstücken der Fall. Die Verdichtung bzw. Versiegelung der Erdoberfläche hat zur Folge, dass Wasser nicht normal versickern und verdunsten kann, wie es bei „grünen“ (= unbebauten) Grundstücken möglich ist. Dadurch entsteht ein erhöhter Unterhaltungsaufwand.

 

Was ist der Mindestbeitrag?
Ein Mindestbeitrag ist dagegen von demjenigen Grundstückseigentümer zu zahlen, auf dessen Grundstück bei Anwendung des sonstigen Beitragsverhältnisses nur ein so geringer Beitrag entfiele, dass die Hebung nicht einmal die durch das Mitglied verursachten Verwaltungskosten abdeckte, dessen Grundstück jedoch eigentlich einen höheren Vorteil durch die Verbandsaufgabe der Entwässerung erfährt. Dies trifft auf kleine Grundstücke zu, vor allem in den besiedelten Bereichen, die besonders stark vom Schutz vor Vernässung profitieren. Nach dem NWG kann ein Mindestbeitrag von bis zu 25,- € pro ha gehoben werden (Unterhaltungsverband Wüsting derzeit 25,00 €)


 
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