Auf unserer Website erhalten Sie allgemeine Informationen zum Verbandsgebiet, zur Verbandsstruktur sowie den Aufgaben des Unterhaltungsverbandes Wüsting.
Wasser- und Bodenverbände sind nach dem Wasserverbandsgesetz Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Verbände dienen dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen ihrer Mitglieder. Sie verwalten sich im Rahmen der Gesetze selbst. Mitglieder des Verbandes sind Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke (dingliche Mitgliedschaft).