Veröffentlichung von Vergaben
Die Verbände sind dazu angehalten nach § 30 Abs. 1 UVgO eine Vergabe von über 25.000,- € (netto) infolge einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb aufzulisten. Die Auflistung der Vergaben dient der Transparenz.
In der folgenden Datei sind die Vergaben Unterhaltungsverband Wüsting einzusehen: