Ex-post-Transparenz


Veröffentlichung von Vergaben

Die Verbände sind dazu angehalten nach § 30 Abs. 1 UVgO eine Vergabe von über 25.000,- € (netto) infolge einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb aufzulisten. Die Auflistung der Vergaben dient der Transparenz.

In der folgenden Datei sind die Vergaben Unterhaltungsverband Wüsting einzusehen:

Übersicht


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