Unsere Aufgaben

Unterhaltungsverband Wüsting


Wir halten es heute für selbstverständlich, dass nach einem kräftigen Regenguss das Wasser im Boden verschwindet und – eines Tages – wieder dem Meer zufließt. Doch bis dahin ist es ein langer Weg, auf dem das Wasser in Gräben, Bäche, Flüsse und in das örtliche Kanalnetz gelangt. Zu viel und zu wenig Wasser gefährdet das Leben. Aus diesem Grund muss unser Wasser auch in der Fläche bewirtschaftet werden. Unsere Infrastruktur (Verkehrswege, Wohn- und Gewerbegebiete, Landwirtschaft, u.a.) kann nur so aufrecht gehalten werden.

Als Wasserwirtschaft wird nach DIN 4049 die „zielbewusste Ordnung aller menschlichen Eingriffe auf das ober- und unterirdische Wasser“ verstanden. Hierzu gehören die Be- und Entwässerung, die Pflege und Entwicklung unserer Gewässer, die Sicherstellung der Trink- und Brauchwasserversorgung, die Reinigung von Abwässern u.v.m.


Ein neuerer Aspekt des Unterhaltungsbegriffes – resultierend aus den Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie - umfasst die Pflege und Entwicklung. Hierunter sind vielfältige Maßnahmen, Bausteine und Instrumente ergänzend zur ursprünglichen klassischen Unterhaltung zu verstehen mit dem Ziel, die Gewässer im Sinne eines „Verbesserungsgebotes“ aufzuwerten.

Die technischen Möglichkeiten werden schon seit Jahren praktiziert:

  • Modifizierung der Unterhaltung
  • Verbesserung der Strukturen im Gewässer (Totholz, Kieseinbau)
  • Beseitigung von Wanderhindernissen für Fische und andere Organismen
  • Anlage von Gewässerrandstreifen mit/ohne Bepflanzun

Verbandsaufgaben des Unterhaltungsverbandes Wüsting:

  • Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung.
  • Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung, soweit dies vom Verband übernommen worden ist.
  • Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau von Gewässern.
  • Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern.
  • Schutz von Grundstücken vor Hochwasser.
  • Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen, Biotopsystemen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und der Landschaftspflege.

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