Steckbrief:
Durch die Bauten und die Wühltätigkeiten des Bisams kommt es immer wieder zu nachhaltigen und gefährlichen Schäden an Uferbereichen, Deichen und Dämmen. Die Folgen sind Ufer- und Deichabbrüche, Unterspülungen von Bauwerken, Einbrüche gewässernaher Straßen sowie Deichaushöhlungen.
Seit dem 01.01.2000 erfolgt die Bisambekämpfung in Niedersachsen als Teil der Unterhaltungspflicht von Gewässern nach dem Niedersächsischen Wassergesetz und der Erhaltungspflicht von Deichen und Dämmen nach dem Niedersächsischen Deichgesetz.
Die Aufgabe liegt im Zuständigkeitsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz bei den Unterhaltungs- und Erhaltungspflichtigen.
In Niedersachsen werden dafür, neben einer Leitungsgruppe in Oldenburg, sechs Bisamjäger und etwa 1 000 Privatfänger eingesetzt. Im Jahr 2022 wurden in Niedersachsen insgesamt 72.621 Bisame gefangen. Dies sind 6,2 % mehr als 2021.
Den Nagern wird in Niedersachsen ausschließlich mit Fallen nachgestellt. Alle Bisamjäger und Privatfänger besitzen hierfür die erforderliche Sachkunde.
*Bilder werden noch geschossen*
Steckbrief:
Auch Nutrias schädigen durch ihre Baue die Uferböschungen und Deiche an Fließgewässern stark. Durch die großen Wohnkessel werden Hohlräume gegraben mit z.T. 70 cm lichter Höhe, bei wenigen cm Überdeckung bis zur Oberfläche. Dies kann auch landwirtschaftliche Maschinen stark schädigen, indem diese während der Fahrt in die Baue einbrechen. Gewässerrandstreifen verringern diese Gefahr, da die Bauten stets gewässernah liegen.
Nutrias werden seit 2016 auf der EU-Liste der invasiven, gebietsfremden Tierarten geführt. Aufgrund ihrer hohen Reproduktion können Nutrias großflächig Ufervegetation abfressen und somit Brut- und Schutzräume für Wasservögel, Fische und Amphibien zerstören. Auch landwirtschaftliche Flächen werden "halbmondförmig" vom Gewässer aus geschädigt.
Den Nutrias wird in Niedersachsen vorwiegend mit Fallen nachgestellt.